Allgemeine Geschäftsbedingungen

210 Grad Torten-und Patisseriemanufaktur

Inhaberin Veronika Mühlenberend

Diese AGB werden verwendet von: Veronika Mühlenberend, Pferdemarkt 16, Kassel

gültig: ab 01.01.2022

§ 1 Geltungsbereich

Für Bestellungen bei 210 Grad Torten- und Patisseriemanufaktur sind die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen Grundlage jedes Auftrages und gelten mit Auftragserteilung als angenommen und verbindlich. Abweichende durch den Kunden zugesandte eigene allgemeine Geschäftsbedingungen haben keine Gültigkeit. Von meinen AGB abweichende Regelungen setzen ein gegenseitiges Einvernehmen voraus und bedürfen der Schriftform.

§ 2 Zustandekommen eines Vertrages

Das Kaufangebot kann persönlich oder per E-Mail erfolgen. Die Bestätigung des Zuganges oder Übersendung per E-Mail stellt jedoch noch kein wirksames Zustandekommen eines Vertrages dar, sondern muss durch mich entweder persönlich oder per E-Mail bestätigt werden. Im Zweifel oder im Streitfall gilt das Schriftliche oder der Inhalt der E-Mail als verbindlich. Der Termin für Fertigstellung der Ware wird mit der geleisteten Anzahlung verbindlich reserviert.

§ 3 Verpflichtung zur Abnahme und Widerruf

Meine Produkte werden frisch für jeden Auftrag handgefertigt. Konditorwaren sind aufgrund ihrer Warennatur ein leicht verderbliches Lebensmittel, welches nach strengen hygienischen Maßstäben produziert wird und auch ausgeliefert werden muss. Sie können daher nicht zurückgenommen werden, sodass eine Abnahmepflicht durch den Kunden besteht.

§ 4 Ausnahmen zur Verpflichtung zur Abnahme, Anzahlung und Rücktritt bei individuellen Auftragsarbeiten

Ein Angebot hat 1 Woche Gültigkeit. Kommt es in dieser Zeit zur Angebotsannahme, ist in den kommenden 7 Tagen die Anzahlung in Höhe von30% zu leisten, wenn der Wunschtermin freigehalten werden soll. Erst dann wird der Auftrag anerkannt und zur Ausführung eingeplant.

Die Restsumme ist 4 Wochen vor dem Ausführungstermin auf mein Konto zu überweisen.
Wird die Ware bis maximal 4 Wochen vor dem vereinbarten Liefertermin abbestellt, so wird die Anzahlung in Höhe von 30% der Gesamtsummeeinbehalten. Wird die Ware bis maximal 2 Wochen vor dem vereinbarten Liefertermin abbestellt, so wird die Gesamtsumme von 100% einbehalten.

Bei kleineren, kurzfristig angenommenen Aufträgen, bei denen die Restzahlung bei Übergabe vereinbart wurde, kann der Kunde den Auftrag spätestens 5 Tage vor der vereinbarten Fertigstellung ohne weitere Kosten absagen. Wird diese Frist überschritten oder die Ware nicht abgeholt bzw. die Annahme der Ware durch den Kunden verweigert (vgl. §11), ist der Kunde trotzdem verpflichtet die Ware in vollem Umfang des Auftragswertes zu bezahlen. Begründet wird es damit, dass im Rahmen der Produktionsplanung etwaige andere Aufträge nicht angenommen werden konnten bzw. Material- und Arbeitskosten angefallen sind. Die Teilnahmegebühr für eine sogenannte Kostprobe ist bis zu einem von mir in schriftlicher Form festgelegten Termin in voller Höhe zu überweisen. Für die Kostproben wird die Teilnahmegebühr nach dem Ablauf der Anmeldefrist nicht mehr zurückerstattet. Gleiches gilt entsprechend bei einem Rücktritt von meiner Seite, der im selben Rahmen möglich ist wie ich meinen Kunden einen Rücktritt einräume.

§ 5 Abnahme

Die 210 Grad Torten- und Patisseriemanufaktur verpflichtet sich entsprechend der Bestellung die Ware zum vereinbarten Liefertermin an den Kunden an die genannte Lieferanschrift auszuliefern oder bei Selbstabholung zum ausgemachten Termin an der Geschäftsadresse, Pferdemarkt 16 in 34117 Kassel, zu übergeben. Der Kunde ist verpflichtet die Abnahme zu dem vereinbarten Termin zu ermöglichen und auch durchzuführen. Ermöglicht der Kunde die Abnahme nicht, so gehen anfallende Mehrkosten zu seinen Lasten. Der Kunde hat ein Anrecht auf Abholung bzw. Lieferung der Ware zu den festgelegten Preisen / Lieferkonditionen. Jedoch erlischt mit Nichtabnahme automatisch jedes Recht auf Gewährleistung im Hinblick auf Qualität und Frische der Ware bzw. jeder Schadensersatz, der so durch zu lange Lager- / Lieferzeiträume entsteht. Das volle Risiko geht bei Nichtabnahme auf den Käufer über. Konditorwaren sind Qualitäts- und Frischeprodukte und können somit nicht beliebig gelagert oder transportiert werden. Sollte keine Abnahme erfolgen, ist der Kunde trotzdem zur Zahlung des entsprechenden Betrages verpflichtet.

§ 6 Abnahme durch Dritte

Sollte vereinbart werden, dass Ware durch Dritte entgegengenommen wird (zum Beispiel eine Hochzeits- oder Festtagstorte durch den ausrichtenden Gastronomen der Veranstaltung), so bitte ich Sie dafür zu sorgen, dass die Ware bis zum Verbrauch sachgerecht und umsichtig gelagert wird. So lassen sich Missverständnisse und böse Überraschungen vermeiden, die weder in Ihrem noch meinem Interesse sind. Vielmehr wünsche ich mir, dass Ihre Bestellung stets zur rechten Zeit und Ihrer vollsten Zufriedenheit ausgeführt wird. Bitte stimmen sie eine entsprechende Empfangsquittierung mit dem Drittabnehmer ab. Ich lasse mich ebenfalls bei einer Auslieferung an Dritte die Einwandfreiheit oder ggf. festgestellte Mängel meiner Ware bestätigen. Sollte dies verweigert werden, so bin ich berechtigt die Ware wieder mitzunehmen. Der vereinbart Liefertermin gilt damit trotzdem als eingehalten. Für den einwandfreien Zustand der Ware bin ich ab diesem Zeitpunkt nicht mehr verantwortlich, da Konditorwaren empfindlich und leicht verderbbar sind und daher nicht beliebig transportiert werden können. Die erneute Zustellung der Ware wird zusätzlich in Rechnung gestellt. Ferner bleibt der komplette Kaufpreis fällig.

§ 7 Individuelle Auftragsarbeiten

Die Abnahme einer individuellen Auftragsarbeit wie eine Hochzeits-, Festtags- oder Motivtorte kann darüber hinaus nicht wegen Nichtgefallen abgelehnt werden. Der Kunde akzeptiert mit Erteilung des Auftrages, dass versucht wird seine Vorstellungen so gut wie möglich umzusetzen, es aber immer zu unterschiedlichen Interpretationen und Abweichungen kommen kann.

§ 8 Gewährleistung und Schadensersatz

Die Ware ist bei Erhalt sofort auf etwaige Transportschäden oder Mängel zu prüfen und ggf. zu beanstanden. Eine spätere Beanstandung wird nicht akzeptiert und ist ausgeschlossen. Konditorwaren sind leicht verderbliche Lebensmittel. Für eventuelle Schäden insbesondere gesundheitliche Beeinträchtigungen, die durch unsachgemäße Handhabung oder Lagerung nach Übergabe entstehen, hafte ich ausdrücklich nicht.

Im Falle eines Schadens an der Ware bin ich zur Nachbesserung berechtigt. Die Höhe des Schadensersatzes ist generell auf den Auftragswert beschränkt.

§ 9 Ausnahmen Haftung/Schadensersatz

Ausgenommen von den Haftungseinschränkungen ist vorsätzliches bzw. grob fahrlässiges Handeln.

§ 11 Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der 210 Grad Torten- und Patisseriemanufaktur. Ist zum Beispiel bei einer Hochzeits-, Festtagstorte oder sonstigen Lieferung von Konditoreiprodukten die Bezahlung bei Übergabe oder Zahlung der Restsumme bei Übergabe vereinbart und kann oder will der Kunde dies nicht leisten, so ist die 210 Grad Torten-und Patisseriemanufaktur berechtigt, die Ware zu behalten. Der Kunde ist trotzdem verpflichtet die Ware in vollem Umfang des Auftragswertes zu bezahlen. Ein vereinbarter Liefertermin gilt bei Nichteinhalten vereinbarter Bezahlung bei Lieferung trotzdem als eingehalten.

§ 13 Preise / Liefer- / Versandkosten

Die Preise verstehen sich als Abholpreise inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei Anlieferung betragen die Lieferkosten innerhalb Kassel (im Umkreis von 15 km vom Pferdemarkt 16) 45,- €, außerhalb Kassel wird jeder weitere Kilometer mit 1,80 € berechnet.

§ 15 Leihgut

Für Leihgut (z. B. Tortenständer, Platten und Zubehör) wird eine Pfandgebühr berechnet und bleibt Eigentum der 210 Grad Torten- und Patisseriemanufaktur. Sie sind innerhalb von 3 Werktagen an die 210 Grad Torten-und Patisseriemanufaktur zurück zu geben oder werden gegen Entgelt (inklusive MwSt.) zu einem vereinbarten Termin von der Konditorei abgeholt. Für etwaige Schäden oder den vollständigen Verlust haftet der Kunde und diese sind zum Widerbeschaffungswert der Konditorei in vollem Umfang zu ersetzen.

§ 16 Zahlungsbedingungen

Es wird ausschließlich Barzahlung oder Überweisung in Euro akzeptiert. Eine andere Zahlungsmethode ist nicht möglich. Diese erfolgt je nach Vereinbarung bei Abholung, Lieferung, per Vorkasse oder auf Rechnung. Ein Zahlungsverzug des Kunden tritt automatisch und ohne Zusendung einer Zahlungserinnerung /Mahnung in Kraft, sobald ein vereinbarter Zahlungstermin überschritten wird. Entsprechend wird bei Verzug die sofortige Zahlung aller ausstehenden Forderungen dieses Kunden fällig bzw. es sind entsprechende Sicherheiten zu leisten.

§ 19 Erhebung und Verarbeitung persönlicher Daten

Die vom Kunden mitgeteilten personenbezogenen Daten (Name, Anschrift, E- Mail-Adresse, Telefonnummer, Telefaxnummer, Geburtsdatum etc.) werden im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften des Datenschutzrechtes, insbesondere denjenigen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie des Telemediengesetzes (TMG) verwendet. Die vom Kunden mitgeteilten personenbezogenen Daten, soweit diese für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses erforderlich sind (Bestandsdaten), werden ausschließlich zur Abwicklung der zwischen dem Kunden und dem Auftragnehmer abgeschlossenen Verträge verwendet, etwa zur Zustellung von Waren an die vom Kunden angegebene Adresse. Ihre persönlichen Daten werden ausschließlich zur Abwicklung Ihrer Bestellung bzw. zu gesetzlich erlaubten Marketingzwecken benutzt, sofern nicht ausdrücklich widersprochen wird. Nach dem Bundesdatenschutzgesetz haben Sie ein Recht auf unentgeltliche Korrektur oder Löschung Ihrer Daten. Bitte teilen Sie mir ggf. Ihre Wünsche mit. Die Speicherung Ihrer Daten erfolgt in gesetzlich vorgeschriebenen Fällen natürlich auch gegen Ihre Einwilligung (wie zum Beispiel Name und Anschrift, die 10 Jahre auf Rechnungen aufbewahrt werden müssen).

§ 20 Weitergabe persönlicher Daten an Dritte

Eine Weitergabe und/oder Verkauf an Dritte erfolgt nicht. Ausgenommen davon ist die juristisch rechtskräftig angeordnete Herausgabe ihrer Daten bzw. Unterlagen. Eine Ausnahme hiervon stellt die Sachlage bei nicht geleisteten Zahlungen dar. In diesem Falle bin ich berechtigt Ihre Daten zur Beitreibung und zum Gläubigerschutz an Institutionen wie Mahngerichte, Gerichtsvollzieher oder die Schufa weiter zu geben.